Über
Das Rewards for Justice-Programm hat eine Belohnung von bis zu 5 Millionen US-Dollar für Informationen über Ousmane Illiassou Djibo, auch bekannt als Petit Chapori und Khaled Foulani, für seine Beteiligung an dem Anschlag in Tongo Tongo im Niger im Jahr 2017 ausgesetzt.
Djibo ist ein Anführer des ISIS-Großsahara (ISIS-Greater Sahara – ISIS-GS), der in der Region Menaka in Mali aktiv ist. Djibo war ein enger Mitarbeiter und wichtiger Leutnant des inzwischen verstorbenen Anführers des ISIS-GS, Adnan Abu Walid al-Sahrawi (Abu Walid). Djibo hat ISIS-GS-Mitglieder angewiesen, ein Netzwerk aufzubauen, um westliche Staatsbürger im Niger und in den umliegenden Ländern zu entführen oder Anschläge auf sie zu verüben. Dschibo war auch an zahlreichen Angriffen auf örtliche Streitkräfte beteiligt. Er führte ISIS-GS-Kämpfer bei dem Angriff auf den Stützpunkt der nigrischen Streitkräfte in Inates in der Region Tillaberi im Niger am 1. Juli 2019 an. Außerdem befahl er ISIS-GS-Kämpfern, bei einem Überfall auf nigrische Soldaten in der Nähe von Tongo Tongo am 14. Mai 2019 sechs nigrische Soldaten als Geiseln zu nehmen.
Am 4. Oktober 2017 griffen ISIS-GS-nahe Kämpfer in der Nähe des Dorfes Tongo Tongo im Niger Mitglieder eines US-Spezialeinsatzteams an, das mit der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der nigrischen Streitkräfte bei der Terrorismusbekämpfung beauftragt war. Bei dem Angriff kamen vier US-amerikanische und vier nigrische Soldaten ums Leben. Zwei weitere Amerikaner und acht Nigerianer wurden bei dem Gefecht verwundet. Am 12. Januar 2018 bekannte sich der ISIS-GS-Anführer Adnan Abu Walid al-Sahrawi zu dem Anschlag.
Am 28. Juni 2021 stufte das US-Außenministerium gemäß der Durchführungsverordnung 13224 (Executive Order 13224) in ihrer geänderten Fassung Djibo als Speziell Ausgewiesener Globaler Terrorist (Specially Designated Global Terrorist – SDGT) ein. Dies hat unter anderem zur Folge, dass sämtliches Eigentum und alle Beteiligungen an Eigentümern von Djibo, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, gesperrt sind und dass es US-Personen generell untersagt ist, mit Djibo Geschäfte zu tätigen. Darüber hinaus ist es eine Straftat, wissentlich materielle Unterstützung oder Ressourcen für ISIS-GS, einer von den USA klassifizierten Ausländischen Terroristischen Organisation (Foreign Terrorist Organization – FTO), bereitzustellen oder dies zu versuchen oder sich dazu zu verschwören.
