Über
Al-Mourabitoun, ursprünglich Teil der Al-Qaida im Islamischen Maghreb (Al-Qa’ida in the Islamic Maghreb – AQIM), wurde Ende 2012 zu einer eigenständigen Organisation, nachdem sich ihr Anführer Mokhtar Belmokhtar von der AQIM abgespaltet hatte. Nach der Abspaltung drohte Belmokhtar mit dem Kampf gegen westliche Interessen und kündigte die Gründung des al-Mulathamun-Bataillons an. Im Jahr 2013 kündigten das al-Mulathamun-Bataillon und die in Mali ansässige Bewegung für Einheit und Dschihad in Westafrika (Movement for Unity and Jihad in West Africa – MUJAO) an, dass sich die beiden Organisationen unter dem Namen „Al-Murabitoun“ zusammenschließen würden. Im Jahr 2015 kündigte Al-Murabitoun einen erneuten Zusammenschluss mit AQIM an. Im Jahr 2017 schloss sich Al-Mourabitoun mit drei anderen regionalen Terrorgruppen zur Jama’at Nasr al-Islam wal Muslimin (JNIM) zusammen.
Im Januar 2013 bekannte sich die heutzutage als Al-Murabitoun bekannte Organisation zu dem Anschlag auf die Gasanlage Tiguentourine in der Nähe von In Amenas im Südosten Algeriens. Während der viertägigen Belagerung wurden mehr als 800 Menschen als Geiseln genommen. Neununddreißig Zivilisten, einschließlich drei US-Bürger, wurden bei dem Angriff getötet. Im November 2015 griffen al-Murabitoun-Kämpfer das Radisson Blu Hotel in Bamako an und nahmen mehr als 170 Menschen, unter ihnen auch US-Bürger, als Geiseln. Bei dem Anschlag wurden fast 27 Menschen getötet, unter ihnen ein amerikanischer Mitarbeiter in der internationalen Entwicklungshilfe. Berichten zufolge war Al-Murabitoun im Januar 2016 an dem AQIM-Anschlag auf ein beliebtes Touristenhotel in Burkina Faso beteiligt, bei dem fast 30 Menschen, unter ihnen ein US-Bürger, getötet wurden.
Am 19. Dezember 2013 klassifizierte das US-Außenministerium Al-Murabitoun, ursprünglich unter dem Namen al-Mulathamun-Bataillon, als ausländische terroristische Organisation (Foreign Terrorist Organization – FTO) gemäß Abschnitt 219 des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) in seiner geänderten Fassung. Zuvor hatte das US-Außenministerium am 18. Dezember 2013 gemäß der Durchführungsverordnung 13224 (Executive Order 13224) in ihrer geänderten Fassung das al-Mulathamun-Bataillon als Speziell Ausgewiesener Globaler Terrorist (Specially Designated Global Terrorist – SDGT) eingestuft. Al-Murabitoun ist weiterhin der Hauptname der Gruppe. Dies hat zur Folge, dass sämtliches Eigentum und alle Beteiligungen an Eigentümern der Gruppe, die der US-Gerichtsbarkeit unterliegen, gesperrt sind und dass es US-Personen generell untersagt ist, mit der Al-Murabitoun/dem Al-Mulathamun-Battalion Geschäfte zu tätigen. Es ist eine Straftat, der Al-Murabitoun/dem al-Mulathamun-Battalion wissentlich materielle Unterstützung oder Ressourcen bereitzustellen oder dies zu versuchen oder sich dazu zu verschwören.
